Obwohl die private Ferienvermietung auf Mallorca und den Balearen nur unter strengen Auflagen erlaubt ist, gehen immer mehr Eigentümer die Gefahr ein, erwischt zu werden. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelten sich 2016 die*n gegenüber Wohnungsbesitzern.
Daten des balearischen Tourismusministeriums belegen, dass über 100 Personen Strafen wegen illegaler Vermietung aufgedrückt bekamen. Laut ‚Steuerberatermallorca.com‚ können in diesen Fällen Geldstrafen zwischen 3.000 und 30.000 Euro verhängt werden. Je nach Schwere des Vergehens.
2015 waren es nur rund 50 Vermieter, die Bußgelder zahlen mussten.
Dieser sprunghafte Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass einerseits mehr Kontrollen durchgeführt wurden und andererseits im Ministerium effektiver gearbeitet wurde. Man macht nun noch gezielter Jagd auf die Sünder, die vor allen Dingen in Palma aus dem Boden schießen sollen.
Ein Dekret im Tourismusgesetz sieht vor, dass es verboten ist, private Ferienvermietungen in Wohnungen, Reihenhäusern und Apartments in Anlagen durchzuführen. Ganz zu schweigen vom Bewerben der Mietimmobilien im Internet. Ist man hingegen Besitzer eines freistehenden Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte oder eine Stadthauses mit einer einzigen Wohnung, kann man sich eine offizielle Genehmigung holen. Aber auch hier muss man sich an Auflagen halten.