Der Urlaub gehört zur schönsten Zeit des Jahres – da werden bei der Buchung der Reise nur ungern Kompromisse eingegangen. Damit die Kosten nicht zu hoch ausfallen, wird die Reise zumeist aber rechtzeitig gebucht; im Durchschnitt sind es in Deutschland drei Monate vor dem Abflug. Doch nicht immer kann die ersehnte Reise auch wirklich angetreten werden: Steht eine Bewilligung der notwendigen Urlaubstage aus oder erkrankt einer der Reisenden kurzfristig, muss der Mallorca-Besuch verschoben werden. Wie lässt sich verhindern, dass die Kosten dennoch getragen werden müssen?
Stornierung kann teuer werden – besser Reiserücktrittsversicherung abschließen
Prinzipiell ist es so, dass sich die Stornogebühren an dem Zeitpunkt der Stornierung orientieren. Wer sich rechtzeitig im Klaren darüber ist, dass die Pauschalreise nicht angetreten werden kann, zahlt zwischen 20 und 55 Prozent des Reisepreises. Sollten sich die Urlauber einige Tage vor dem Abflugdatum gegen den Urlaub entscheiden, müssen unter Umständen gar die vollen Kosten getragen werden. Zu der Enttäuschung über den entgangenen Strandaufenthalt kommt dann noch der Ärger über den Verlust des Geldes. Sofern der Pauschalurlaub nicht als Last-Minute-Reise gebucht wurde, darf folglich auf eine Reiserücktrittsversicherung nicht verzichtet werden. Die Police sollte aber nicht direkt bei der Buchung der Reise mit abgeschlossen werden. Der Grund: Die Kosten fallen meist unverhältnismäßig hoch aus. Die Stiftung Warentest hat ermittelt, dass durch einen umfangreichen Vergleich viel Geld gespart werden kann. Ein Abschluss der Versicherung ist auch noch 30 Tage vor dem Reiseantritt möglich. Besonders günstig ist es also, nach der Buchung im Reisebüro in Ruhe online nach einer Reiserücktrittsversicherung zu suchen. Das Verbraucherportal Netzsieger bietet hierfür einen umfangreichen Überblick aller relevanten Reiserücktrittsversicherungen.
Umbuchung gegen Zahlung einer Kostenpauschale möglich
Vielleicht bestehen aber auch andere Bedenken, die ein Reiseziel auf einmal unattraktiv erscheinen lassen: Immer häufiger sorgen Terroranschläge dafür, dass eine Reise in bestimmte Touristengebiete kaum empfehlenswert erscheint. Vielleicht ist eine Krankheit bei einem der Reisenden aber auch der Grund dafür, dass ein Urlaub lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden muss. In solchen Fällen muss keine Stornierung stattfinden, die Umbuchung genügt vollkommen. Einige Reiseveranstalter verlangen dafür eine Pauschale in Höhe von 30 Euro, die aufgrund des Aufwandes auch gerechtfertigt ist. Dabei sollten allerdings zunächst die AGB des Reiseveranstalters eingesehen werden: Eine Umbuchung ist in der Regel auch nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Reiseantritt möglich. Ist dieser Zeitpunkt überschritten, muss eine herkömmliche Stornierung erfolgen.
Reiseveranstalter müssen Ersatzperson akzeptieren
Alternativ besteht ebenfalls die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen, die die Reise statt einem selbst antritt. Auch hier ist es üblich, dass für den Verwaltungsaufwand eine kleine Pauschale erhoben wird. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, eine solche Ersatzperson zu akzeptieren. Die einzige Ausnahme stellt dabei das Nichterfüllen von Voraussetzungen wie Tropentauglichkeit dar. Prinzipiell übernimmt diese Ersatzperson dabei alle Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen. Umgekehrt ist es allerdings so, dass der Reiseveranstalter einen Urlaub nur mit Zustimmung der Reisenden umbuchen darf. In den meisten Fällen ist hier aber eine gütliche Einigung möglich – sodass der Urlaub am Strand von Mallorca trotzdem in vollen Zügen genossen werden kann.
Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung sollte man sich nicht einsparen, denn wenn es darauf ankommt, möchte man schließlich nicht auf die Kosten einer Reise sitzen bleiben.
Das stimmt! Nur leider denkt man oft, dass es einen schon nicht erwischen wird und man sich das Geld auch sparen kann.